Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Prüfungsdienstleistungen

 

1.1 Prüfgegenstände

 

HPS prüft viele Arten von gefährlichen Gegenständen, wie: Pyrotechnische Gegenstände (Airbags, Gasgeneratoren, Feuerwerkskörper), Druckspeicher, Energiespeicher, Batterien, mit oder ohne Verpackung. Auch Gefahrgutverpackungen können geprüft werden. Der Kunde liefert alle nötigen Prüfstücke und Verpackungen kostenfrei rechtzeitig vor dem vereinbarten Testtermin. Nach Testende werden die Versuchsteile, Verpackungen etc. verschrottet, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Es liegt in der Natur der zerstörenden Prüfungen, daß die Muster und Verpackungen ganz oder teilweise zerstört werden, eine Haftung oder Gewährleistung aufgrund dieser Zerstörung ist ausgeschlossen.

 

1.2 Testdurchführung

 

Die Durchführung von Tests basiert auf den aktuellen Ausgaben der Spezifikationen. Das Resultat des Tests wird in einem Prüfbericht dokumentiert, zusätzlich erstellen wir eine Foto- und Video-Dokumentation. Prüftermine werden nach Eingang des Auftrages und der Lieferung der Prüfungsgegenstände verbindlich reserviert und bestätigt. Da die Prüfungen zum Teil wetterabhängig sind, kann es zu Verzögerungen kommen. Zeitnah nach der Durchführung eines Tests wird der Prüfbericht übermittelt.

 

1.3 Anforderungen

 

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen vor den Prüfungen zur Verfügung. Dies sind u.a. genaue Angaben über die zu prüfenden Objekte und Verpackungen, aktuelle Zulassungsunterlagen und eine schriftliche Bestellung.

 

Mit der Beauftragung einer CE-Baumusterprüfung nach der RICHTLINIE 2013/29/EU oder einer UKCA-Baumusterprüfung nach den UK-Vorschriften von 2015 akzeptiert der Kunde auch die Bedingungen der benannten Stelle Certrust Ltd. in Ungarn und erkennt an, eine Rechtsbeziehung mit CerTrust Ltd. einzugehen. Die detaillierten Bedingungen können von www.certrust.eu heruntergeladen werden oder werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

§ 2 Beratung

 

2.1 Beratungsdienste

 

HPS erbringt Beratungsleistungen zur Umsetzung der geltenden Gesetze, der Umfang der Leistungen wird schriftlich festgelegt. Der Kunde wird HPS im erforderlichen Umfang unterstützen, insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

 

2.2 Zusammenarbeit

 

Der Kunde muss eine Kontaktperson benennen; HPS soll einen Kundenberater benennen. Beide sind befugt, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder eine Genehmigung für sie rechtzeitig zu erhalten. Der Kundenberater muss Entscheidungen schriftlich treffen. Die Kontaktperson muss alle erforderlichen Informationen bereitstellen. Der Kundenberater muss sich an die Kontaktperson wenden, um die ordnungsgemäße Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen sicherzustellen. Die Dienstleistungen müssen bei Bedarf am Standort des Kunden erbracht werden, andernfalls am Standort von HPS. Im ersten Fall muss der Kunde den Mitarbeitern von HPS angemessene Arbeitsbedingungen bieten.

 

§3 Schulungen

 

3.1 Anmeldungen

 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Einzelanmeldungen tätigen Sie bitte mit genauer Anschrift schriftlich per E-Mail an Schulung@hps-examination.eu.

 

3.2 Durchführung der Veranstaltung, Terminverschiebung

 

Die Firma HPS behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen. Der Teilnehmer wird kurzfristig benachrichtigt. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Seminarorte, Termine, Programmablauf, Inhalt, Dozenten, Kursgebühren nach freier Vereinbarung bei zu geringer Teilnehmerzahl und bei Irrtum bleiben vorbehalten.

 

3.3 Rücktritt und Kündigung

 

Die schriftliche Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Teilnehmers ist nur bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Der Widerruf muß schriftlich erfolgen. Bei später eingehendem Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir das volle Seminarentgelt in Rechnung. Maßgebend ist der Eingang des Widerrufs in unserem Hause. Diese Regelung gilt auch für in sich selbständige Module oder Zyklen bei Veranstaltungskomplexen.

 

3.4 Haftung

 

Bei einer Absage durch die Firma HPS  werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Firma HPS haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Die Firma HPS haftet für unmittelbare Schäden, die sie zu vertreten hat, unabhängig aus welchen Rechtsgründen die Schäden herrühren mögen, nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Teile ist Fulda.

 

 

3.5 Teilnahmegebühr

 

Gebührenschuldner ist der Vertragspartner, unabhängig von Leistungen Dritter. Eine Aushändigung des Zertifikates/bzw. der Teilnahmebescheinigung kann erst mit Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgen. Die Lern- und Arbeitsmittel werden, soweit nicht anders in den Seminarinformationen erwähnt, durch die Firma HPS gestellt und sind in den Seminargebühren enthalten.

 

§ 4 Rechte

 

Alle Rechte an den Dokumenten und Ergebnissen, die sich aus den Dienstleistungen ergeben, stehen dem Kunden zu. HPS ist nicht darauf beschränkt, das erworbene Know-how zu nutzen und ähnliche Beratungsleistungen für andere Kunden von HPS zu erbringen, sofern HPS die Vertraulichkeitsverpflichtungen einhält. Stellt HPS Dokumente zur Verfügung, die nicht im Rahmen des Vertrags entwickelt wurden, darf der Kunde diese nur im Rahmen der Arbeitsergebnisse des Vertrags verwenden, sofern HPS den Kunden solche Lieferungen im Voraus mitgeteilt hat.

 

§ 5 Geheimhaltungsverpflichtungen

 

HPS hält die Handels- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden, sowie alle anderen Informationen, die HPS im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält oder die vom Kunden schriftlich als vertraulich bezeichnet werden, für unbegrenzte Zeit geheim. Dazu ist HPS jedoch nicht verpflichtet in Bezug auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung bereits im Besitz von HPS sind, unabhängig von HPS entwickelt wurden oder die öffentlich bekannt sind, ohne dass HPS eine unrechtmäßige Handlung vorgenommen hat.

Ungeachtet der Vertraulichkeitsverpflichtungen ist HPS nicht verpflichtet, die Ideen, Konzepte, Kenntnisse oder Techniken von HPS in Bezug auf pyrotechnische Gegenstände geheim zu halten. HPS verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten. HPS kann den Namen des Kunden und eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen in einer Referenzliste aufführen. Alle anderen Werbeversprechen an den Kunden sind vorab mit dem Kunden abzustimmen.

 

§ 6 Verschiedenes

 

Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HPS.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde HPS auf der Grundlage der entstandenen Kosten zu vergüten. Prüfungskosten, Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten sind in Übereinstimmung mit dem HPS-Angebot zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. HPS kann Rechnungen monatlich oder vierteljährlich einreichen. Von HPS beauftragte Personen müssen detaillierte Zeitnachweise ausfüllen, die HPS dem Kunden auf Verlangen übergeben muss. Der Kunde kann diese Blätter jederzeit überprüfen. Bei Festpreisen sind Reise- und Nebenkosten gesondert zu erstatten.

 

Rechnungen sind gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen, alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden unsere Dienstleistungen aus dem Ausland beauftragt, entfällt die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer. Im Falle nicht rechtzeitiger Leistung ist HPS berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Alle internationalen Überweisungen an uns müssen mit der Anweisung OUR getätigt werden. Die OUR-Anweisung bedeutet, dass Sie alle Überweisungsgebühren bezahlen. Wir erhalten Ihre gesamte Zahlung über den geforderten Rechnungsbetrag.

 

HPS Examination GmbH & Co. KG, 01. Januar 2023