Fachkunde

Verantwortliche Personen in Betrieben mit einer Erlaubnis nach §7 SprengG benötigen einen Befähigungsschein. Um diesen Befähigungsschein zu erlangen, muss die Fachkunde nachgewiesen werden. In unserem Grundlehrgang für das Erwerben, Überlassen, Aufbewahren, Verwenden und das Verbringen (Beförderung) pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke erwerben Sie die Fachkunde nach § 32 der 1. SprengV. Inhalte des Lehrgangs für den Befähigungsschein nach §20 SprengG sind unter anderem der Aufbau, die Wirkungsweise und die Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke.

Auch Rechtsgrundlagen und Rechtsvorschriften über das Erwerben und Überlassen an andere werden für den Befähigungsschein vermittelt. Zudem gibt es eine praktische Demonstration mit Zündungen von Airbags, Gasgeneratoren und Gurtstraffern.Die schriftliche Prüfung der Fachkunde zum Befähigungsschein nach §20 SprengG wird durch einen Vertreter der Behörde gemäß §36 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz durchgeführt. Der Lehrgang zum Befähigungsschein dauert zwei Tage

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis gemäß § 32 der 1. SprengV zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG.

 

Lehrgangsinhalte

  • Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke 
  • Rechtsgrundlagen, Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an andere
  • Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe
  • Sicherheitstechnische Hinweise, Arbeitssicherheit Praktische Demonstration, Zündung von Airbags, Gasgeneratoren, Gurtstraffern
  • Praktische und schriftliche Prüfung durch einen Vertreter der Behörde gemäß §36 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

 

Voraussetzungen

Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Absatz 2 der 1. SprengV.

Bitte beantragen Sie diese schnellstmöglich bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt oder Staatliches Amt für Arbeitsschutz). Die Bescheinigung muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: Schulung@hps-examination.eu

Dauer: 2 Tage
Lehrgangsabschluss:
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis gemäß § 32 der 1. SprengV zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG.
Kursgebühr:
590,00 EUR netto pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Kursunterlagen und Mahlzeiten sind in der Kursgebühr enthalten.

Aktuelle Termine:

25. - 26. April 2024

08:30 Uhr Neuhof bei Fulda

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auf Anfrage

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