Gefahrgutverpackung

Verpackungsherstellung

Der Gesetzgeber fordert für eine Herstellungsstätte ein Qualitätssicherungsprogramm, damit Gefahrgutverpackungen hergestellt werden dürfen. Diesem Qualitätssicherungsprogramm müssen die gültigen Gefahrgutrichtlinien zugrunde liegen.

Wir unterstützen Ihre Qualitätsmanagementbeauftragten bei der Anpassung der Qualitätsmanagementdokumente, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, betreuen und schulen Ihre Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase.

Wir machen Sie und Ihre Produkte fit, damit auch Sie an diesem lukrativen Markt teilhaben können.